Häufige Fragen

Zahlt meine Versicherung die Behandlung?

Die angebotenen Therapieleistungen sind nur bedingt erstattungsfähig. Ich empfehle Ihnen, vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung zu klären, ob und in welcher Höhe die Behandlungskosten erstattet werden. Dies kann je nach Versicherung und den jeweiligen Versicherungstarifen und Bedingungen variieren. Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel Heilpraktiker-Leistungen nicht. Die Osteopathie wird von einigen gesetzlichen Kassen anteilig bis zu einem Maximalumfang übernommen. 

Das Honorar ist in voller Summe zu begleichen, unabhängig von Versicherung und Höhe der Erstattung. Sie erhalten eine Rechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) und dem Hufeland-Verzeichnis.

Was soll ich mitnehmen?

Bitte bringen Sie relevante Laborergebnisse, Arztberichte/-Befunde, MRT/Röntgen-Aufnahmen und eine Liste der von Ihnen eingenommenen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel mit.

Absagen von Terminen

Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Nicht wahrgenommene Behandlungen werden Ihnen ggf. in Rechnung gestellt. Davon unberührt bleiben natürlich alle Fälle, in denen Sie unverschuldet nicht zum Behandlungstermin erscheinen können. Die Höhe der Ausfallgebühr orientiert sich dabei nach den für die Behandlung vereinbarten Vergütungssätzen.

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